
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist kürzlich ein Jagdhund an den Folgen der Aujeszkysche Krankheit verendet. Der für Menschen ungefährliche Erreger dieser Krankheit wird von Wildschweinen übertragen. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises appelliert in diesem Zusammenhang vorsorglich an Hundeführer bei Jagden und an Jäger, Hygieneregeln zu beachten.
Eine Reihe von Krankheitserregern am Tier haben die Eigenschaft auch den Menschen oder andere Haustiere erkranken zu lassen. Beim Wildtier obliegt es in erster Linie dem Jäger, die Gesundheit des Wildtieres vor dem Erlegen und nach dem Aufbruch einzuschätzen. Einige Erkrankungen verlaufen jedoch unauffällig und sind am Wildtier kaum erkennbar, gerade für diese Fälle ist die Einhaltung von Hygieneregeln unabdingbar.
Dieser Sachverhalt gilt mitunter für die Aujeszkysche Krankheit beim Wildschwein. Diese Tiere erkranken häufig ohne äußerliche Erscheinungen, tragen aber den Erreger, ein Virus, in sich. Das Virus der Aujeszkysche Krankheit ist für den Menschen absolut ungefährlich, kann aber andere Haustiere befallen. In diesem Falle verläuft die Krankheit immer tödlich. Besonders gefährdet sind Fleischfresser, wenn sie zum Beispiel Fleisch, Blut oder Teile von Innereien von Wildschweinen bei oder nach der Jagd aufnehmen. Ein markantes Symptom ist extremer Juckreiz, der 2 bis 9 Tage nach Aufnahme von rohen Teilen von Schwarzwild. Wesensveränderungen, Verweigerung der Nahrungsaufnahme, Schluckbeschwerden (Speicheln), Lähmungserscheinungen und vereinzelt Aggressivität oder angstvolles Verhalten sind begleitende Krankheitszeichen. Eine Übertragung des Virus ist bei Beachtung einiger Grundregeln sehr selten, aber wie kürzlich geschehen, leider nicht unmöglich.
Hundeführer bei Jagden sollten unbedingt darauf achten, Kontakte von Jagdhunden mit Wildschweinen auf das Notwendigste zu beschränken. Ganz wichtig ist:
- Keinen rohen Aufbruch oder rohes Fleisch von Schwarzwild an Hunde verfüttern.
- Hunde vom Streckenplatz bzw. Aufbrechen fernhalten.
- Kein Beuteln der erlegten Stücke zulassen.
Was müssen darüber hinaus Schweinehalter, die selbst Jäger sind, beachten?
- Nicht mit Jagdbekleidung in den Stall gehen.
- Kein Schwarzwild auf dem Betriebsgelände oder unmittelbarer Nähe des Stalles aufbrechen.
- Besondere Vorsicht beim Zerwirken und Entsorgen der nicht verwertbaren Reste.
- Möglichst kein Schwarzwild anderer Jäger in die eigene Wildkammer aufnehmen.
Hundehalter, die den Verdacht oder den Ausbruch der Aujeszkyschen Krankheit an ihrem Haustier befürchten, sollten umgehend das für sie zuständige Veterinäramt verständigen.