Für Barzahlungen bietet das Sozialamt dienstags und donnerstags in der Zeit von 8 -12 Uhr einen Notdienst im Stadthaus an.
In der Ausländerbehörde ist die telefonische Erreichbarkeit für unabweisbare Fälle unter 0385 545-1812 oder unter auslaenderbehoerde@schwerin.de sichergestellt.
Das Bürgerbüro sichert nach telefonischer Rücksprache und Einzelfallprüfung ausgewählte Dienstleistungen unter 0385 545-1111 ab. Für Dokumente und Aufenthaltstitel, die während der Schließzeiten der Stadtverwaltung ablaufen, werden selbstverständlich keine Bußgelder erhoben.
Ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um das Corona-Virus ist unter 0385 545-3333 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr erreichbar.
Alle online gebuchten Termine in der Stadtverwaltung entfallen bis 19. April 2020 ersatzlos und müssen nicht durch den Bürger storniert werden.
Das Stadthaus bleibt bis zum 19. April 2020 für den Besucherverkehr geschlossen.