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Aufstellung der Innenbereichssatzung „Kisch-Quartier“ 12.04.2019

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 05.03.2019 beschlossen, die Innenbereichssatzung „Kisch-Quartier“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Nördlich der Schwimmhalle, im Stadtteil Großer Dreesch, sollen auf einer Brachfläche mehrgeschossige Wohngebäude errichtet werden. Die Innenbereichssatzung ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Fläche umfasst rund 1 ha.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. 

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung           

Bernd Nottebaum

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