Die 62. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg findet in Kombination mit einem Bürgerforum
am Mittwoch, den 10. Juni 2020
um 15:00 Uhr
in der Sporthalle des Gymnasiums am Tannenberg
(Rehnaer Straße 51, 23936 Grevesmühlen)
statt.
Um die im Zusammenhang mit der Corona-Krise am 10.06.2020 geltenden Abstandsgebote und Hygienevorschriften einhalten zu können, wird die 62. Verbandsversammlung in der o.g. Sporthalle durchgeführt. Ich bitte alle Gäste, aufgrund des empfindlichen Hallenbodens, flache Schuhe mit abriebfester Sohle anzuziehen. Dringend empfehle ich das Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes. Es wird eine Anwesenheitsliste geführt, um ggf. Infektionsketten verfolgen zu können.
Die Teilnehmerzahl sowohl des Bürgerforums als auch der Verbandsversammlung ist jeweils auf 75 Personen beschränkt. Die Zahl der Gäste für das Bürgerforum ist somit auf 50 Personen und für die Verbandsversammlung auf 10 Personen begrenzt. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis.
Teil 1 (von 15:00-16:15 Uhr) – öffentliches Bürgerforum
Der Vorsitzende und die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg stehen Bürgerinnen und Bürgern der Planungsregion für Fragen zur Verfügung.
Teil 2 (ab 17:00 Uhr) – Verbandsversammlung
Als Tagesordnung ist vorgesehen:
- Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
- Feststellung der Tagesordnung
- Protokollkontrolle der 60. Verbandsversammlung am 20.03.2019 und der 61. Verbandsversammlung am 25.09.2019
- Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden
- Öffentliche Anfragen
a. Anfragen von Verbandsvertretern
b. Einwohnerfragestunde - Teilfortschreibung Kapitel Siedlungsentwicklung des RREP WM
a. Vorstellung der Evaluationsergebnisse
b. Beschlussfassung zur Einleitung der Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 und 4.2 des RREP WM 2011 - Information über den Sachstand der Abwägung der 2. Beteiligungsstufe der Teilfortschreibung Kapitel Energie des RREP WM
a. richtungsweisende Abwägungsentscheidung über den weiteren Umgang mit Programmsatz (10) Planerische Öffnungsklausel für die gemeindliche Bauleitplanung
b. richtungsweisende Abwägungsentscheidung über den weiteren Umgang mit Programmsatz (9) Eignungsgebiete für Windenergieanlagen mit bedingter Festlegung
c. Entscheidung über den Antrag von Herrn Böhringer und Herrn Skiba zur Anpassung des Restriktionskriteriums Umfassung - Informationen aus dem Amt für Raumordnung und Landesplanung (AfRL) Westmecklenburg
- Sonstiges
gez. Thomas Beyer
Vorsitzender des
Regionalen Planungsverbandes
Westmecklenburg