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Behindertenbeirat begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderung 25.04.2019

Mit Freude hat der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt Schwerin den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes verfolgt, dass nun auch voll betreute Menschen mit Behinderung zur anstehenden Europawahl ihre Stimme abgeben dürfen. Nun können alle Menschen mit Behinderung, die wegen ihrer Person ausgeschlossen waren, an den Wahlen teilnehmen.

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