Bis zum 8. April konnten die Mitglieder der Schweriner Stadtvertretung darüber abstimmen, ob eine Sitzung der Stadtvertretung aufgrund der Corona-Pandemie auch im schriftlichen Umlaufverfahren durchgeführt werden kann. Mit 37 Ja - und 3 Nein-Stimmen haben die Mitglieder der Stadtvertretung der Anwendung dieser Sitzungsform am 8. April zugestimmt. Darüber informierte Stadtpräsident Sebastian Ehlers. Damit ist es nun vorübergehend möglich, dass Sitzungen der Stadtvertretung nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden müssen. Die Stimmabgabe erfolgt in diesem Verfahren dann schriftlich.
Das Präsidium der Schweriner Stadtvertretung, bestehend aus dem Stadtpräsidenten und seinen beiden Stellvertretern, hat am Donnerstag vor Ostern auf Grundlage dieser Entscheidung die nächste Sitzung der Stadtvertretung für den 20. April 2020 im Umlaufverfahren einberufen. Auf dieser Sitzung wird die 2. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung als einziger Tagesordnungspunkt behandelt werden.
Zur Nutzung des schriftlichen Umlaufverfahrens am 20. April 2020 hatte man sich zuvor auch einvernehmlich im Ältestenrat verständigt. Der Ältestenrat setzt sich aus den Präsidiumsmitgliedern und den Fraktionsvorsitzenden zusammen. Er stimmt sich aktuell zwei Mal wöchentlich in Telefonkonferenzen mit dem Oberbürgermeister ab. Dort werden verschiedenste Problematiken aufgrund der Corona-Pandemie besprochen und insbesondere auch die weitere Planung der Gremiensitzungen abgestimmt.
Die ausführliche Öffentliche Bekanntmachung zur Stadtvertretung am 20.04.2020 finden Sie im Internet im Bürgerinformationssystem (bis.schwerin.de).