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Insel Kaninchenwerder – Die Landeshauptstadt Schwerin sucht ab 2020 einen neuen Betreiber des Gasthauses inklusive Bewirtschaftung der städtischen Flächen 04.12.2019

Kaninchenwerder © Landeshauptstadt Schwerin

Die unter Naturschutz stehende Insel Kaninchenwerder im Schweriner See ist ca. 33,5 ha groß und wurde im 19.Jh. in Anlehnung an die Potsdamer Pfaueninsel vom Großherzoglichen Gartendirektor Theodor Klett zu einer attraktiven Parklandschaft umgestaltet. Die Insel ist seit 2019 als Gartendenkmal gemäß Denkmalschutzgesetz M-V § 2 (1)/(2) in die Denkmalliste der Landeshauptstadt Schwerin eingetragen.  Das „Residenzensemble Schwerin –Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ befindet sich seit 2014 auf der deutschen Tentativ-Liste des UNESCO-Welterbes. Die Insel gehört zum Schutzgut dieser potentiellen Welterbestätte. 1932 wurde die Insel als Schwerins erstes Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Die Schönheit der Natur mit ihrer Topografie und der besonderen Tier- und Pflanzenwelt sowie die denkmalgerechte Erhaltung stehen hier im Mittelpunkt. Der historische Aussichtsturm auf dem Jesarberg ermöglicht einen Blick über die Seenlandschaft und über die Insel, deren überwiegender Teil aus Forstflächen besteht, die im Eigentum des Landes M-V stehen.

Im südlichen Hafenbereich der Insel befindet sich das zur Vermietung und unter Denkmalschutz stehende Gaststättengebäude. Der Gebäudekomplex (ca. 480 m² Nutzfläche ohne Dachgeschoss) besteht aus einem denkmalgeschützten Fachwerkgebäude mit nördlichem unterkellerten Klinkeranbau sowie Saal- und Verandaanbau im südlichen Gebäudeteil. Zu den historischen Ausstattungen gehört u.a. im Keller ein gemauerter Backofen. Das Gebäude ist an die Strom- und Wasserversorgung angeschlossen und teilweise sanierungsbedürftig.  Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt, den Hafen zu sanieren und zeitgemäß auszubauen. Dadurch kann die Erreichbarkeit der Insel vorübergehend beeinträchtigt werden. Die Höhe der Miete bemisst sich an der Ortsüblichkeit und ist abhängig vom geplanten Nutzungskonzept. Ein langfristiger Vertrag ist verhandelbar.

Auf der ca. 25.533 m² großen Fläche der Landeshauptstadt Schwerin befinden sich neben dem Gasthaus weiterhin das im Jahr 2011 sanierte Sanitärgebäude, dessen Abwasser in der Pflanzenkläranlage der Insel gereinigt wird, ein als Lager genutzter Eiskeller, zwei Garagen und der Aussichtsturm.Zu den im Mietvertrag enthaltenen Aufgaben der Bewirtschaftung gehört u.a. die Pflege und Sauberhaltung der überlassenen Flächen wie z.B. Rasenmahd, Laub- u. Müllbeseitigung, die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht, die Überwachung der Pflanzenkläranlage und die Bewirtschaftung der Toilettenanlage. Der Mieter hat ebenfalls anzuzeigen, wenn die Verkehrssicherheit der Hafenanlage und die im Eigentum der Landeshauptstadt stehende Blockhütte nicht gegeben ist. Mietinteressenten müssen sich verpflichten, alle zur gewerblichen oder privaten Nutzung der städtischen Immobilie notwendigen Genehmigungen zu beantragen bzw. die Auflagen bestehender Genehmigungen zu erfüllen.

Bewerber sollten überdies bereit sein, etwaige Nutzungen in den Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung der Dorf- und Museumsanlage in Schwerin einzuordnen.

Interessenten werden gebeten, sich bis zum 31.01.2020 mit genauer Beschreibung zum geplanten Nutzungskonzept des Gasthauses an folgende Adresse zu wenden:

Zentrales Gebäudemanagement
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Bereich Liegenschaften
Friesenstraße 29
19059 Schwerin

z. H. Frau Yvonne Meslien
E-Mail: ymeslien@schwerin.de

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