Die Landeshauptstadt Schwerin vergibt das im Stadtteil Altstadt/Feldstadt gelegene Grundstück Heinrich-Mann-Str. 2 als Erbbaurechtsgrundstück.
Das 211 m² große Grundstück mit der katasteramtlichen Bezeichnung Flurstück 46, Flur 69, Gemarkung Schwerin ist mit abzureißenden Gebäude bebaut.
Das Grundstück soll zum Zwecke der Errichtung eines Wohngebäudes im Erbbaurecht über 75 Jahre vergeben werden. Es ist auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit belegungsgebundenen Mietwohnungen nach der Richtlinie über die Gewährungen von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen zu errichten und dauerhaft zu bewirtschaften.
Entsprechend der Charta für Baukultur Schwerin muss für den Neubau ein Gutachterverfahren durchgeführt werden. Auf der Grundlage der Initiative „Neues Wohnen in der Innenstadt“ wird die Landeshauptstadt Schwerin das Verfahren gemeinsam mit dem Erbbauberechtigten durchführen (nähere Informationen dazu unter: https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/planen-bauen/stadtplanung/baukultur-in-schwerin).
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Bebaubarkeit des Grundstückes richtet sich nach § 34 BauGB (Innenbereich) mit einer hohen Ausnutzbarkeit.
Der Verkehrswert des Grundstückes beträgt 116.000,00 Euro, der Erbbauzins beträgt anfänglich mindestens 2.320,00 Euro jährlich.
Im Erbbaurechtsvertrag werden entsprechend des Erbbaurechtsgesetzes Regelungen getroffen.
Detaillierte Informationen zum Erbbaurecht sind auf der Internetseite der Stadt Schwerin www.schwerin.de/immobilien bereit gestellt.
Die Entscheidung über die Vergabe eines Erbbaurechts wird nach Auswertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen auf der Grundlage der nachgenannten Vergabekriterien durch die Landeshauptstadt Schwerin getroffen. Die Vergabekriterien beziehen sich auf die Höhe des gebotenen Erbbauzinses und das Nutzungskonzept (z.B. Anzahl Wohnungen). Eine Finanzierungsbestätigung ist vor Abschluss des Vertrages vorzulegen.
Der Erbbauberechtigte hat die Nebenkosten des Erbbaurechtsvertrages zu tragen.
Ihr Angebot richten Sie bitte bis zum 15.10.2022 (Datum des Poststempels) in einem mit „Angebot Erbbaurecht Heinrich-Mann-Str. 2“ gekennzeichneten und verschlossenen Umschlag an:
Zentrales Gebäudemanagement
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
z. H. Frau Antje Heidtke
Friesenstraße 29
19059 Schwerin
Die Vergabe des Erbbaurechts bedarf der Beschlussfassung durch das zuständige städtische Gremium der Landeshauptstadt Schwerin. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von der Vergabe des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten. Das Verfahren kann jederzeit beendet oder geändert werden. Für die Richtigkeit des Inhalts des Ausschreibungsverfahrens ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Kosten die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden durch das Zentrale Gebäudemanagement nicht erstattet.