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Ausschreibung Erbbaurecht für belegungsgebundene Mietwohnungen, Heinrich-Mann-Straße 2 21.01.2022

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin vergibt das im Stadtteil Altstadt/Feldstadt gelegene Grundstück Heinrich-Mann-Straße 2 als Erbbaurechtsgrundstück

Das 211 m² große Grundstück mit der katasteramtlichen Bezeichnung Flurstück 46, Flur 69, Gemarkung Schwerin ist mit einem abzureißenden Gebäude bebaut.

Das Grundstück soll zum Zwecke der Errichtung eines Wohngebäudes im Erbbaurecht über 75 Jahre vergeben werden. Es ist auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit belegungsgebundenen Mietwohnungen nach der Richtlinie über die Gewährungen von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen zu errichten und dauerhaft zu bewirtschaften. 

Entsprechend der Charta für Baukultur Schwerin muss für den Neubau ein Gutachterverfahren durchgeführt werden. Auf der Grundlage der Initiative „Neues Wohnen in der Innenstadt“ wird die Landeshauptstadt Schwerin das Verfahren gemeinsam mit dem Erbbauberechtigten durchführen. (nähere Informationen unter: https://www.schwerin.de/mein-schwerin/leben/planen-bauen/stadtplanung/baukultur-in-schwerin)

Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Bebaubarkeit des Grundstückes richtet sich nach § 34 BauGB (Innenbereich) mit einer hohen Ausnutzbarkeit.

Der Verkehrswert des Grundstückes beträgt 98.000 Euro, der Erbbauzins beträgt anfänglich mindestens 3.920 Euro jährlich.

Im Erbbaurechtsvertrag werden entsprechend des Erbbaurechtsgesetzes Regelungen getroffen. 

Detaillierte Informationen zum Erbbaurecht und Besichtigungstermine sind auf der Internetseite der Stadt Schwerin www.schwerin.de/immobilien bereit gestellt.

Das Erbbaurecht wird zum Höchstgebot vergeben, eine Finanzierungsbestätigung ist vor Abschluss des Vertrages vorzulegen.

Der/die Erbbauberechtigte hat die Nebenkosten des Erbbaurechtsvertrages sowie die Kosten der gutachterlichen Verkehrswertermittlung zu tragen.

Ihr Angebot richten Sie bitte bis zum 28.02.2022 in einem mit „Angebot Erbbaurecht Heinrich-Mann-Straße 2“ gekennzeichneten und verschlossenen Umschlag an:

Zentrales Gebäudemanagement
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
z. H. Frau Marion Funk
Friesenstr. 29, 19059 Schwerin

Die Vergabe des Erbbaurechts bedarf der Beschlussfassung durch das zuständige städtische Gremium der Landeshauptstadt Schwerin. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von der Vergabe des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten.

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