Die Landeshauptstadt Schwerin führt zur zweiten Fortschreibung des Landschaftsplans der Landeshauptstadt Schwerin eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Seit 1997 liegt ein gutachterlicher Landschaftsplan für das Stadtgebiet von Schwerin vor. Der Plan ist jetzt nach 2006 zum zweiten Mal fortgeschrieben worden.
Der Geltungsbereich des Landschaftsplans umfasst das gesamte Stadtgebiet.
Der Entwurf mit Karten (Bestandserfassung, Bewertung, Konflikte, Ziele und Maßnahmen) und erläuterndem Text (Lang- und Kurzfassung, Materialband) liegt auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung in der Zeit vom 09.05. bis zum 13.06.2022 öffentlich aus.
Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt eine Auslegung von Planunterlagen in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 - 6 (Rondell, 4. Etage). Der Zugang wird nach Terminvergabe ermöglicht. Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen online, per einfacher E-Mail oder schriftlich einreichen.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum