Die Fachgruppe Naturschutz und Landschaftspflege des Fachdienstes Umwelt der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, hat als Vorhabenträger für das o.g. Vorhaben gemäß § 68 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes -WHG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.7.2009 (BGBl. 2009, Teil I, Nr. 51, S. 2585) in der derzeit gültigen Fassung die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Nach Durchführung des Planfeststellungverfahrens mit eingereichten Planungsunterlagen vom 11.3.2019, vollständig vorliegend mit Datum vom 21.5.2019 und 20.1.2020 sowie mit Änderungen in der Planung vom 31.5.2022 wurde mit Datum vom 15.4.2024 der Planfeststellungsbeschluss erteilt.
Der Planfeststellungsbeschluss mit Ausfertigung des festgestellten Planes liegt
vom 30.5.2024 bis 13.6.2024
im Bürgerbüro der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6 in 19053 Schwerin zu den Dienststunden:
Montag 8:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Unterlagen können parallel auch im Internet unter der Adresse
eingesehen werden.
Die Auslegung erfolgt gemäß § 74 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes MV (VwVfG MV). Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gemäß § 74 Abs. 4 VwVfG MV als zugestellt. Dies gilt nicht für die Beteiligten, denen der Planfeststellungsbeschluss gesondert zugestellt wurde.
Schwerin, den 6.5.2024
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
gez. Bernd Nottebaum
Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Beigeordneter für Bauen, Umwelt und Verkehr