Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 28.01.2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 129 „Lankow – Nordufer Lankower See/Lübecker Straße“ beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan soll Baurecht für Geschosswohnungsbau auf dem Gelände der ehemaligen Strahlenklinik an der Lübecker Straße geschaffen werden.
Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Bereich des Stadtteils Lankow und wird von der Lübecker Straße im Norden, dem Lankower See im Süden sowie im Osten und Westen von straßenbegleitender Nachbarbebauung an der Lübecker Straße begrenzt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 7.000 m2 und ist circa 3 km vom Stadtzentrum entfernt.
Die Planung sieht entlang der Lübecker Straße eine geschlossene Bebauung mit 3 bis 5 Geschossen vor. Im hinteren Grundstücksbereich sind zwei Gebäude mit jeweils 4 Geschossen vorgesehen. Die Erreichbarkeit des Uferbereiches des Lankower Sees für die Öffentlichkeit wird planungsrechtlich gesichert.
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist in der Zeit vom 10. Februar 2025 bis 14. März 2025 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes M-V (Bauleitplanserver) unter www.bauportal-mv.de einsehbar. Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf des Bebauungsplanes in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen elektronisch unter stadtplanung@schwerin.de übermitteln, bei Bedarf auch auf anderem Weg abgeben.
Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind folgende umweltbezogene Gutachten: Artenschutzbericht, Landschaftsplanerische Stellungnahme sowie eine Schalltechnische Untersuchung. Inhaltliche Schwerpunkte dieser Gutachten sind umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter. Es liegen Informationen über das Vorkommen von Amphibien, Reptilien, Fledermäusen und Brutvögeln vor. Zudem sind die artenschutzrechtlichen Minimierungs-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen aufgeführt. Auch der erforderliche Kompensationsumfang für die Inanspruchnahme gesetzlich geschützter Einzelbäume wird ermittelt. Darüber hinaus werden die Auswirkungen des von der Lübecker Straße ausgehenden Lärms auf die geplante Wohnnutzung sowie die erforderlichen schallschutztechnischen Maßnahmen erläutert.
Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.
Dr. Rico Badenschier
Oberbürgermeister