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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 111 Wohnquartier „Neu Zippendorf - Am Berliner Platz“ 17.02.2023

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 31.01.2023 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 111 Wohnquartier „Neu Zippendorf - Am Berliner Platz“ beschlossen.  

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Neu Zippendorf, am Berliner Platz. Aufgrund von städtebaulichen Entwicklungen hat sich der Geltungsbereich geändert. Der angepasste Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Planungsziel ist es, auf den Flächen eine Wohnbebauung zu errichten. Am Berliner Platz soll eine gemischte Nutzung mit kleinen Geschäften, Dienstleistungen sowie Gastronomie entstehen.

Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind die Regelungen für die öffentliche Auslegung im Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) angepasst.

Die Entwürfe sind in der Zeit vom 27. Februar 2023 bis 31. März 2023 im Internet unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung und auf dem Landesportal unter www.bauportal-mv.de einsehbar. Dort können Sie Ihre Anregungen online abgeben oder schriftlich an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin richten.

Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf der Satzung in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 - 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Der Zugang wird nach telefonischer (0385 545-2639) oder digitaler Terminvereinbarung unter stadtplanung@schwerin.de ermöglicht.

Bestandteil der Auslegungsunterlagen ist folgendes zur Planung erarbeitetes umweltbezogenes Gutachten: Landschaftsplanerische Stellungnahme zur Bewertung der Umweltauswirkungen.  

Inhaltliche Schwerpunkte bilden folgende Informationen: Auswirkungen auf Lebensräume von Brutvögeln und Fledermäusen. Auswirkungen auf Pflanzen (insbesondere Baum- und Straucharten). Aussagen zu den zu erwartenden Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, sowie Landschafts- und Ortsbild).

Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.


Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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