Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 22.09.2020 beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.91.01 "Zippendorf“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Schwerpunkte der Planung sind die Reaktivierung des Strandhotels, die Förderung des Tourismus und die Entwicklung von Wohnbauflächen.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum