![Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin](/export/shared/.galleries/Bilder/Bekanntmachungen-2020/Ausschnitt-72-Goerries-Ehemaliger-Flugplatz.jpg_1008073326.jpg)
Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 18.02.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 72 "Görries – Ehemaliger Flugplatz" aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Planungsziel ist die Entwicklung gewerblicher Nutzungen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i. V. Bernd Nottebaum