Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 18.02.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 72 "Görries – Ehemaliger Flugplatz" aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Planungsziel ist die Entwicklung gewerblicher Nutzungen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i. V. Bernd Nottebaum