Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 25.10.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 122 „Wüstmark - Gewerbegebiet Hofacker“ aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich im Südwesten der Landeshauptstadt Schwerin im Stadtteil Wüstmark. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Ziel ist den Standort mit Reifengroßhandel durch Konzentration der Logistik, Schaffung von Synergien für den Einkauf und den Vertrieb zu erweitern. Die Geschäftsbereiche Großhandel und Produktion werden räumlich auf der Fläche getrennt. Mit der Ausweisung der Fläche als Gewerbegebiet wird Schwerin als Wirtschaftsstandort gestärkt.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum