Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 23.06.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 118 „Warnitzer Feld“ aufzustellen.
Das Plangebiet liegt im Nordwesten der Landeshauptstadt Schwerin im Stadtteil Warnitz. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Planungsziel ist die Entwicklung von Wohnbauflächen. Die neue Wohnbebauung schließt an den Bestand an der „Bahnhofstraße“ und den „Kirschenhöfer Weg“ an. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Parallel zum Bauleitplanverfahren findet ein Bodenordnungsverfahren gemäß §§ 45 ff Baugesetzbuch statt. Die Stadtvertretung hat am 24.08.2020 dazu den Anordnungsbeschluss gefasst.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum