In der Landeshauptstadt Schwerin besteht die Nachfrage nach Tiny Häusern. Dies sind vollwertige Klein- oder Minihäuser mit einer Wohnfläche von circa 50 Quadratmetern. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Flächenentwicklung zu schaffen, ist ein Bebauungsplanverfahren notwendig.
Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 18.01.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 126 „Tiny Häuser Warnitz - Bahnhofstraße“ aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Warnitz und ist südlich der Bahnlinie gelegen. Die Fläche grenzt an die vorhandene Wohnbebauung an und umfasst eine Flächengröße von circa 0,45 Hektar. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Planungsziel ist die Errichtung von fünf bis sechs fest verbauten sowie vollständig erschlossenen Tiny Häusern. Der vorhandene Zufahrtsweg mit der Anbindung an die Bahnhofstraße bedarf einer Sanierung und soll für die Erschließung der Tiny Häuser genutzt werden. Zusätzlich sind gemeinschaftliche Nutz- und Parkflächen sowie Fahrradabstellbereiche geplant.
Die Fläche befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 14.91.01 "Schwerin-Friedrichsthal". Für den Bereich ist „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt. Die Festsetzung bezog sich auf die damalige Betriebsfläche der ehemaligen LPG Warnitz. Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Tiny Häuser Warnitz - Bahnhofstraße“ ersetzt für den Geltungsbereich den bisher geltenden Bebauungsplan.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum