Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 31.08.2021 beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 124 „Nahversorger Möwenburgstraße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erstellt.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Werdervorstadt und ist ca. 1,4 km vom Stadtzentrum entfernt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 1,1 ha. Die Flurstücke sind durch die Möwenburgstraße von Norden und über die Hansestraße von Süden erschlossen.
Beabsichtigt ist die Neuerrichtung eines Nahversorgungsmarktes nach aktuellen nachhaltigen und energetischen Standards („Green Building“). Zusammen mit dem bestehenden Nahversorgungszentrum „Hanse-Center“ wird dem erforderlichen Ausbau der Infrastruktur Rechnung getragen und der Einzelhandelsstandort aufgewertet.
In dem Bebauungsplan werden Flächen für ergänzende Dienstleistungen und eine Grünfläche mit Kinderspielmöglichkeiten ausgewiesen.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum