Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 25.10.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 128 „Mueß – Crivitzer Chaussee“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Die Planung wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch erstellt.
Das Plangebiet liegt nördlich angrenzend an der Bundesstraße 321 „Crivitzer Chaussee“ zwischen den Straßeneinmündungen „Mueßer Bucht“ und „Alte Crivitzer Landstraße“. Die Fläche umfasst etwa 1,2 ha.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 128 „Mueß – Crivitzer Chaussee“ soll auf einer bisher für Stellplätze genutzten Fläche Baurecht für ein dreigeschossiges Bürogebäude sowie ein zweigeschossiges Einfamilienhaus geschaffen werden.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum