![Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin](/export/shared/.galleries/Bilder/Bekanntmachungen-2022/101_Stadtanzeiger_1.jpg_108809592.jpg)
Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 22.11.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 101 "Krebsförden – Friedrich-Schlie-Straße" aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Schwerpunkt der Planung ist die Entwicklung von Wohnungsbau in Form von Reihenhäusern.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum