Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 09.05.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 130 „Hafenwerk Schwerin“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Das Plangebiet liegt nördlich des Werderkanals an der Güstrower Straße. Das Plangebiet wird im Norden durch die Grundstücksgrenze zum benachbarten KFZ-Handel, im Osten durch die Güstrower Straße und im Südwesten durch den Werderkanal begrenzt.
Die Fläche des Plangebiets umfasst ca. 3,7 ha.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 130 „Hafenwerk Schwerin“ sollen Wassersport- und technische Dienstleistungen für Boote und Wohnmobilstellplätze entstehen. Die Anlegestelle verfügt über eine Betankungsmöglichkeit für Boote und Fäkalienentsorgung. Ferienhäuser verschiedener Größe sollen vor der Steganlage am Ziegelaußensee und am Werderkanal errichtet werden, weiter ein zentral angelegter Gastronomiestandort. Ökologische und nachhaltige Gesichtspunkte werden besonders berücksichtigt.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
Dr. Rico Badenschier