Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 10.10.2023 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 77.11 „Alte Waisenstiftung“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Das Plangebiet liegt südlich der Amtstraße und umfasst die an den Straßen Schwaneninsel, Alte Waisenstiftung und Seeblick liegenden Grundstücke sowie den südlich angrenzenden Grünzug. Die Fläche umfasst etwa 6 ha.
In Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 77.11 „Alte Waisenstiftung“ ist das Gebiet mit Geschosswohnungsbau bebaut worden.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 77.11 „Alte Waisenstiftung“ sollen städtebaulich nicht vertretbare Entwicklungen im Bestand verhindert werden.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Dr. Rico Badenschier
Oberbürgermeister