Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 14.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 129 „Lankow – Nordufer Lankower See/Lübecker Straße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung erstellt.
Das Plangebiet umfasst die Flächen der ehemaligen Strahlenklinik und ein derzeit von einem Anglerverein genutztes städtisches Grundstück. Es wird begrenzt von der Lübecker Straße im Norden und dem Flurstück des Lankower Sees im Süden; im Osten und Westen von straßenbegleitender Nachbarbebauung an der Lübecker Straße. Es wird eine Fläche von ca. 0,7 ha beplant.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 129 „Lankow – Nordufer Lankower See/Lübecker Straße“ soll Baurecht für Mietwohnungsbau in 5 mehrgeschossigen Baukörpern geschaffen werden.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum