Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Wüstmark - Wohnpark Hofackerwiesen“
Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 26.10.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 114 „Wüstmark - Wohnpark Hofackerwiesen“ aufzustellen.
Das Plangebiet befindet sich im Südwesten der Landeshauptstadt Schwerin im Stadtteil Wüstmark. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Planungsziel ist es, Wohnbauflächen zu entwickeln. Die neue Wohnbebauung schließt direkt an den Bestand in Wüstmark an. Das Gebiet soll als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Der Bebauungsplan entwickelt sich nicht aus dem Flächennutzungsplan. In einem weiteren Verfahren soll die Darstellung des Flächennutzungsplans geändert werden, der derzeit noch „Landwirtschaftsfläche“ darstellt.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum