Hinweis:
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird voraussichtlich vorgezogen. Als neuer Termin wurde Sonntag, 23. Februar 2025 vorgeschlagen. Das stellt alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen. In diesem Falle wird die entsprechende Bekanntmachung verkürzter Fristen erfolgen.