Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 22.03.2022 die öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.91.01 „Zippendorf“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Zippendorf. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren. Von einer Umweltprüfung wurde daher abgesehen. Planungsziel ist die Ansiedlung einer Kindertagesstätte und eines Pflegeheims.
Auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes - PlanSiG liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Zeit vom 11. April bis 13. Mai 2022
auf der Homepage der Landeshauptstadt Schwerin unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung öffentlich aus. Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt eine physische Auslegung der Satzungsunterlagen in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 - 6 (Rondell, 4. Etage). Der Zugang wird nach Terminvergabe ermöglicht. Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen online, per einfacher E-Mail oder schriftlich einreichen. Die Abgabe von Stellungnahmen während der Dienststunden zur Niederschrift ist ausgeschlossen, weil dies nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchführbar ist. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i. V. Bernd Nottebaum