![Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin](/export/shared/.galleries/Bilder/Bekanntmachungen-2020/116_Ausschnitt.jpg_1955649524.jpg)
Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 18.05.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 116 "Krebsförden - Gewerbe- und Sondergebiet Grabenstraße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Schwerpunkt der Planung ist die Ansiedlung eines großflächigen Möbelmarktes als Discounter.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum