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Aufforderung zur Interessenbekundung für die Trägerschaft einer Kindertagesstätte in der Landeshauptstadt Schwerin, Gagarinstraße ab Sommer 2019 18.05.2018

Landeshauptstadt Schwerin                                                                                                                 18.05.2018

Dezernat II – Jugend, Soziales und Kultur

 

Die Landeshauptstadt Schwerin bittet Kita-Träger, ihr Interesse an der Trägerschaft und dem Betrieb für die sich derzeit im Bau befindliche Kindertagesstätte in 19063 Schwerin, Gagarinstraße ab Sommer 2019 zu bekunden.

 

  1. Wesentliche Merkmale der Kita

 

Der Stadtteil Mueßer Holz, in dem die Kita derzeit errichtet wird, liegt im Südosten der Landeshauptstadt Schwerin. In diesem Stadtteil wohnt – gemessen am Gesamtsozialraum Schwerin – die größte Personengruppe mit Migrations-, Flucht- und Asylhintergrund. 

In Anbetracht der seit Jahren steigenden Kinderzahlen und der vielen Zuzüge in den Stadtteil Mueßer Holz reichen die dort vorhandenen Kapazitäten an Kita-Plätzen nicht aus. Deshalb sieht die 13. Kindertagesstättenbedarfsplanung der Landeshauptstadt Schwerin aus dem Jahre 2016 eine weitere Kita in diesem Ortsteil vor. 

Mit der Kita sollen ca. 130 Plätze für Krippe und Kindergarten geschaffen werden.

Die Kita wird einen wichtigen Beitrag zur Bildung und Integration der in dem Stadtteil wohnenden Kinder leisten. Daher bedarf die Kita eines besonderen, darauf zugeschnittenen Konzepts. Das betrifft nicht nur die räumlichen, sondern auch die personelle Ausstattung der Kita. Soweit pädagogisches Personal, das arabisch spricht, gewonnen werden könnte, wäre dies hilfreich.

Seitens der Landeshauptstadt Schwerin wird erwartet, dass der künftige Träger über fundierte Erfahrungen in der Kindertagesbetreuung verfügt. Das bezieht sich insbesondere auch auf die Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit dem Flucht- und Asylhintergrund.

 

  1. Rahmenbedingungen für den Betrieb der Einrichtung

 

Der Betrieb und die Finanzierung der Kita-Einrichtung unterliegt den Regelungen des 8. Buches Sozialgesetzbuch, des Kindertagesstättenförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V), der Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin und weiterer einschlägiger Vorschriften. Das betrifft insbesondere das Betriebserlaubnisverfahren und das Vorhalten notwendiger Fachkräfte im Sinne des KiföG M-V.

Zwischen dem Kita-Träger und der Landeshauptstadt Schwerin wird eine Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarung abgeschlossen.

Das Kita-Gebäude wird in Modulbauweise errichtet. Der Kita-Betreiber wird mit der Landeshauptstadt Schwerin und dem Zentralen Gebäudemanagement einen Mietvertrag über das Gebäude und Außengelände abschließen. Die baulichen Planungsunterlagen für die Kindertagesstätte werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

 

  1. Verfahren

 

Es handelt sich bei der Interessenbekundung um kein Vergabeverfahren gemäß VOL, VOF oder sonstiger vergaberechtlicher Vorschriften.

Das Interessenbekundungsverfahren ist lediglich eine öffentliche, für die Landeshauptstadt Schwerin und dem Zentralen Gebäudemanagement unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bewerbung.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind in einem geschlossenen Umschlag bis spätestens 14.06.2018 unter Angabe „Interessenbekundung Kita Gagarinstraße“ an die

            Landeshauptstadt Schwerin

            Dezernat II – Jugend, Soziales und Kultur

            Am Packhof 2 – 6

            19053 Schwerin

zu versenden.

 

Für Rückfragen steht Ihnen

Landeshauptstadt Schwerin

            Dezernat II – Jugend, Soziales und Kultur

            Ansprechpartner: Frau Gabriel und Frau Joachim

            Kontakt: Tel. 0385 – 5452010

                           E-Mail: mgabriel@schwerin.de oder mjoachim@schwerin.de

zur Verfügung.

Den Unterlagen sind beizufügen:

  • Kurzvorstellung des Trägers
  • Konkrete standortbezogene Konzeption für den Kita-Betrieb unter Berücksichtigung der Integration und Inklusion mit Blick auf die Vielfalt der kulturellen Hintergründe, Sprachenvielfalt, unterschiedliche Lebenslagen
  • Darstellung von Erfahrungen mit konzeptioneller Integrationsarbeit für Kinder mit Migrationshintergrund
  • Darstellung der Absicherung des notwendigen Personals
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung in den letzten 5 Jahren
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit

Die Interessenten können ihre Bekundung jederzeit zurückziehen. Es können jedoch für die Beteiligung an der Interessenbekundung und das weitere Verfahren keine Kosten geltend gemacht werden. Aus der Teilnahme an dem Interessenbekundungsverfahren lassen sich keine Verpflichtungen der Landeshauptstadt Schwerin oder des Zentralen Gebäudemanagement herleiten. Ansprüche gegen die Landeshauptstadt Schwerin und dem Zentralen Gebäudemanagement, insbesondere wegen der Nichtberücksichtigung von Bewerbungen sowie Änderung bzw. Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens, sind ausgeschlossen.

 

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