In der Landeshauptstadt ist die Einrichtung eines ambulanten Abstrichzentrums geplant, das in den kommenden Tagen die ambulanten Ärzte und das Gesundheitsamt in Schwerin bei der Corona-Verdachtsabklärung entlasten wird. Dorthin sollen Hausärzte dann alle begründeten Verdachtsfälle überweisen, die auf das COVID19-Virus getestet werden müssen.
Bis zu weiteren konkreten Empfehlungen zum Umgang mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten ohne typische Symptomatik gilt in der Stadtverwaltung Schwerin seit Wochenbeginn außerdem die Festlegung, dass vorsorglich alle Mitarbeiter*innen, die seit 2. März von Urlaubs- oder Dienstreisen aus COVID19-Krisenregionen zurückgekehrt sind, bis auf weiteres ihre Arbeit nicht an ihrem Arbeitsplatz im Stadthaus, sondern im Homeoffice erledigen sollen. Die Stadtverwaltung richtet für die betroffenen Mitarbeiter derzeit Heimarbeitsplätze ein, sofern diese noch nicht vorhanden sind.
In Schwerin gibt es weiterhin keine bestätigte Corona-Infektion. Die Stadtverwaltung steht unter der Rufnummer 0385 545-3333 montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr für Fragen rund um das Coronavirus zur Verfügung und hat unter www.schwerin.de wichtige Informationen zusammengestellt. Die präventive Schließung von Schulen und Kitas ist in der Landeshauptstadt derzeit weiterhin nicht erforderlich. Wenn es in einer Einrichtung Verdachtsfälle bzw. Infektionen gibt, dann wird der Verwaltungsstab unter Leitung des Oberbürgermeisters eine Einzelfallentscheidung treffen. Es werden gegenwärtig keine Veranstaltungen abgesagt. Für Großveranstaltungen mit über 1000 Menschen gibt es eine individuelle Risikoabwägung nach vorgegebenen Kriterien, die der Veranstalter nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden treffen muss.