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Öffentliche Bekanntmachung über den Ablauf von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten auf dem Alten Friedhof und dem Waldfriedhof im Kalenderjahr 2025 27.09.2024

Nach § 14 (8) der Friedhofssatzung für die kommunalen Friedhöfe in der Landeshauptstadt Schwerin vom 17. Juli 2024, öffentliche Bekanntmachung (Internet www.schwerin.de) am 31.07.2024, wird hiermit der Ablauf von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten auf dem Alten Friedhof und dem Waldfriedhof bekannt gegeben.

Im Jahr 2025 laufen alle Nutzungsrechte an den Grabstätten ab, auf denen die letzte Erdbestattung im Jahr 2000 oder im Jahr 2005 eine Urnenbeisetzung erfolgte und sofern das Nutzungsrecht nicht über das Jahr 2025 hinaus verlängert wurde.

Gemäß § 14 (8) Satz 3 der Friedhofssatzung kann das Nutzungsrecht auf Antrag gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr für mindestens ein Jahr verlängert werden und betrifft grundsätzlich die gesamte Grabstätte.

Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert, ist die Grabstätte entsprechen § 14 (9) der Friedhofssatzung binnen einer Frist von 3 Monaten nach Ablauf des Nutzungsrechts zu beräumen.

Die jeweils hierzu erforderlichen Anträge erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung.

Für alle Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Verwaltung der Schweriner Friedhöfe zur Verfügung.

Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung, Am Krebsbach 1, 19061 Schwerin
Montag, Mittwoch und Freitag   08:30-12:00 Uhr
Dienstag                 13:00-17:00 Uhr
Donnerstag       13:00-18:00 Uhr (März-Oktober)
13:00-17:00 Uhr (November-Februar)

Die Friedhofsverwaltung ist telefonisch zu erreichen unter 0385 64108-0 oder per Email an friedhof@sds-schwerin.de.


Schwerin, den   25. September 2024

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin,
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin

Ilka Wilczek

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