An gesetzlichen Feiertagen erfolgt keine Abfuhr von Hausmüll, Bioabfall und Wertstoffen. Im Mai ist das dreimal der Fall. Die Leerungen für die nachstehenden Feiertage werden wie folgt durchgeführt:
1. Mai – Tag der Arbeit
Die Abfuhrtermine vom 1. Mai (Tag der Arbeit) werden an dem darauffolgenden Tag, Donnerstag, den 2. Mai, nachgefahren. Dadurch verschieben sich dann auch an den folgenden Tagen die Leerungen jeweils um einen Tag bis einschließlich Samstag, den 4. Mai.
9. Mai – Christi Himmelfahrt
Die Abfuhrtermine vom 9. Mai (Christi Himmelfahrt) werden an dem darauffolgenden Tag, Freitag, den 10. Mai, nachgefahren. Dadurch verschiebt sich dann auch an dem folgenden Tag die Leerung auf Samstag, den 11. Mai.
20. Mai – Pfingstmontag
Die Touren vom 20. Mai (Pfingstmontag) werden am Dienstag, den 21. Mai, nachgefahren. In diesem Fall verschieben sich die Leerungen der kommenden Tage jeweils um einen Tag bis einschließlich Samstag, den 25. Mai.
Der Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen bittet darum, die Änderungen der Entsorgungstage zu beachten. Diese finden Sie in unserem Ratgeber für ein sauberes Schwerin, unserem Entsorgungskalender auf www.sds-schwerin.de oder in der Abfallkalender-App.