Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 01.10.2019 beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 112 „Neumühle – Fasanenstraße/Lerchenstraße“ aufzustellen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Neumühle, östlich von der Landespolizei und umgeben von der vorhandenen Wohnbebauung. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Planungsziel ist es, auf der brachliegenden ehemals für Garagen genutzten Fläche eine Wohnbebauung zu errichten. Geplant ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes mit insgesamt circa zwölf freistehenden Einfamilienhäusern. Es ist vorgesehen, den Teil der Lerchenstraße als Verbindungsstraße auszubauen, um eine Durchfahrtserschließung zu schaffen.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum