Der SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin teilt mit, dass ab dem 15.03.2019 die diesjährige Kontrolle der Standsicherheit der Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen der Landeshauptstadt Schwerin (Alter Friedhof und Waldfriedhof) erfolgt.
Alle nicht standsicheren Grabmale werden mit einem Hinweisschild (Aufkleber) versehen.
Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, die Grabmale unverzüglich durch einen Steinmetz wieder ordnungsgemäß befestigen zu lassen.
Die mit einem Aufkleber gekennzeichneten Grabmale, die nicht bis zum 31.08.2019 befestigt wurden, können auf Kosten des Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung gesichert werden.
Grabmale, von denen unmittelbar Gefahr ausgeht, werden sofort auf die Grabstätte gelegt.
Schwerin, den 04.03.2019
i.A.
I. Wilczek