Auf der 25. öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung am 12.12.2011 wurde gemäß Kommunalverfassung M-V die vorgelegte Jahresrechnung 2010 festgestellt.
Gleichzeitig wurde der Oberbürgermeisterin gemäß § 61Kommunalverfassung M-V für die Jahresrechnung 2010 Entlastung erteilt.
In die Jahresrechnung 2010 mit den Erläuterungen kann vom 16.01.2012 bis 30.01.2012 im Stadthaus, am Packhof 2 – 6, im Bürgerbüro Einsicht genommen werden.
Schwerin, den 06.01.2012
Angelika Gramkow
Oberbürgermeisterin