1. Der Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 16.12.2020 folgenden Beschluss gefasst:
"Der Umlegungsplan gemäß § 66 BauGB (bestehend aus Textteil, Verzeichnis und Karte s. Anlage) wird beschlossen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.“
2. Gemäß § 70 (1) Satz 1 BauGB wird den Beteiligten der Umlegungsplan auszugsweise zugestellt.
3. Den Umlegungsplan kann gemäß § 69 (2) BauGB vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an, jeder der ein berechtigtes Interesse darlegt, in der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Landeshauptstadt Schwerin in 19053 Schwerin, Grunthalplatz 3b, Zimmer 5, innerhalb der Dienstzeiten, einsehen. Auf Grund der Corona-Pandemie ist eine Terminvereinbarung zwingend notwendig.
4. Mit dem Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes ist die Frist zur Anmeldung nicht bekannter Rechte nach § 48 (2) BauGB abgelaufen.
Schwerin, den 16.12.2020
gez. Ulrich Frisch
Der Vorsitzende -DS-