Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 22.09.2020 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 97.16 „Wickendorf-West“ aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand und grenzt unmittelbar an die benachbarte Gemeinde Seehof. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum