Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 22.01.2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 97.16 „Wickendorf-West“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Wickendorf. Auf den Flächen soll Wohnungsbau entstehen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom 11.Februar 2019 bis 13.März 2019 in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.
Bestandteil der Auslegungsunterlagen sind folgende zur Planung erarbeitete umweltbezogene Gutachten:
- Umweltbericht mit den Inhalten gemäß Anlage 1 zum BauGB
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
- Verkehrsuntersuchung
- Schalltechnische Untersuchung
Den Satzungsentwurf und die Gutachten finden Sie auch unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Dort können Sie Ihre Stellungnahmen online abgeben.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum