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Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin, Jahresabschluss 2017 13.12.2018

Gemäß § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes werden folgende Unterlagen hiermit öffentlich bekannt gemacht:

1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses unter Angabe des Datums der Feststellung und Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 03.12.2018 folgenden Beschluss gefasst: 

  1. Der vorgelegte Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) für das Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 wird festgestellt.
  2. Von dem erzielten Jahresgewinn wird gemäß Empfehlung des Landesrechnungshofes vom 13. Juli 2006 ein Betrag in Höhe der Auflösung der Fördermittel aus 2017 in Höhe von 236.918,42 € der Kapitalrücklage zugeführt.
  3. Ein Betrag von 1.500.000,00 € aus der 6,5 %igen Verzinsung des aus Eigenmitteln finanzierten Anlagekapitals wird an den Haushalt der Landeshauptstadt Schwerin abgeführt.
  4. Der restliche Gewinn in Höhe von 116.991,02 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  5. Den Mitgliedern des Werkausschusses wird Entlastung erteilt.
  6. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.

2. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin, Schwerin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Entsprechend § 13 KPG wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin, Schwerin, liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 13 KPG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Werkleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den für große Kapitalgesellschaften geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.

Schwerin, den 26. Februar 2018

Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf)
(vormals Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)                                                  Siegel
Zweigniederlassung Schwerin

gez. Michael Napierski                     gez. Dr. Siegfried Friedrich
(Napierski)                                       (Friedrich)
Wirtschaftsprüfer                            Wirtschaftsprüfer            

3. Feststellung des Landesrechnungshofes

Der Landesrechnungshof hat auf einen Vermerk verzichtet (§ 14 Abs. 4 Satz 3 KPG).

Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2017 liegen 7 Tage nach Bekanntgabe der Veröffentlichung im Sekretariat der kaufmännischen Leiterin der Schweriner Abwasserentsorgung, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin in den Büroräumen Eckdrift 43 - 45 in Schwerin zur Einsichtnahme aus.

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