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Videoüberwachung auf dem Marienplatz: Polizei verlängert vorläufigen Wirkbetrieb zunächst bis Monatsende 09.01.2019

Sind jetzt im Wirkbetrieb aktiv: Videokameras am Marienplatz © Landeshauptstadt Schwerin / Michaela Christen

Die polizeiliche Videoüberwachung des Marienplatzes in Schwerin über die im Rahmen eines Pilotprojekts installierten Kameras soll nach einer Mitteilung des Schweriner Innenministeriums im vorläufigen Wirkbetrieb zunächst bis Ende Januar verlängert werden. Die 14-tägige Phase der dauerhaften Aufzeichnung hat nach Polizeiangaben bereits deutlich gezeigt, dass eine polizeiliche Videoüberwachung an bestimmten Plätzen als zusätzliches Instrument zur Aufgabenerfüllung der Landespolizei nötig und hilfreich ist, hieß es in der Mitteilung weiter.

Der bisherige Betrieb der Kamerasysteme habe auch gezeigt, dass noch weitere Justierungen, beispielsweise in der Ausrichtung der einzelnen Kameras, vorgenommen werden müssen. Deshalb hat der Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Rostock die Anordnung zur Bildüberwachung des Marienplatzes im vorläufigen Wirkbetrieb auf Grundlage des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes MV zunächst bis zum 31.01.2019 verlängert.

Aus Gründen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und der Transparenz der polizeilichen Maßnahmen weisen Schilder auf dem Marienplatz auf die Videoüberwachung hin. Vorrangig zielt die Bildüberwachung darauf ab, potenzielle Täter durch das hohe Entdeckungs- und Identifizierungsrisiko von einer Tatbegehung abzuhalten.

Die Stadt hatte sich Anfang 2017 für ein sechsmonatiges Modellprojekt zur Bildüberwachung auf dem Marienplatz in Form eines wissenschaftlich begleiteten Pilotprojektes ausgesprochen. Danach sollte überprüft werden, ob eine permanente Bildüberwachung aus polizeilicher Sicht sinnvoll ist. Das Thema steht u.a. am 10. Januar um 18.00 Uhr in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Gefahrenabwehr und Ordnung auf der Tagesordnung.

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