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Öffentliche Bekanntmachung der Ausschlussfrist für die Versteigerung 27.02.2018

 © Landeshauptstadt Schwerin/Mareike Diestel

Am 04.05.2018 findet ab 13.00 Uhr in der Sport- und Kongresshalle die nächste öffentliche Versteigerung von Fundsachen des städtischen Fundbüros statt. Ab 12.00 Uhr können Interessenten die zur Versteigerung gelisteten Fundgegenstände in Augenschein nehmen. Gemäß § 980 BGB können Empfangsberechtigte bestehende Ansprüche an Fundsachen bis zum 06.04.2018 im BürgerBüro zu den bekannten Öffnungszeiten geltend machen. Nach Ablauf der Frist erlöschen alle Ansprüche, die Fundgegenstände werden gelistet und öffentlich versteigert.

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