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Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. VII/92/01 „Friedrichsthal Lärchenallee“ 26.10.2018

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat die Aufhebung der Satzung des VEP Nr. VII/92/01 „Friedrichsthal Lärchenallee“ in der Stadtvertretung am 10.09.2018 beschlossen.

Der Geltungsbereich der aufgehobenen Satzung ist im Übersichtsplan dargestellt.

Das Vorhaben wurde nicht innerhalb der im Erschließungsvertrag vereinbarten Frist vollständig durchgeführt. Daher wurde der Vorhaben- und Erschließungsplan aufgehoben.

Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht. Die Aufhebung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Die Satzung und die Begründung können Sie bei der Stadtverwaltung Schwerin, Fachbereich für Bauen und Denkmalpflege, Am Packhof 2-6, Raum 1069 in Schwerin während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist nur beachtlich, wenn Sie diese innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Landeshauptstadt Schwerin geltend machen.

Mängel der Abwägung sind nur beachtlich, wenn Sie diese innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Landeshauptstadt Schwerin geltend machen. Dabei müssen Sie den Sachverhalt darstellen, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Soweit gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, die in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder auf Grund der KV M-V erlassen worden sind, können Sie diese nur innerhalb eines Jahres geltend machen. Dies gilt nicht, wenn Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften verletzt wurden.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen weise ich hin.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung           

Bernd Nottebaum

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