Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts sind kostenbasierte Entgelte zu erheben. Diese gelten für das jeweils kommende Schuljahr und sind bis zum 30.06. eines jeden Jahres zu veröffentlichen. Für das Schuljahr 2020/ 2021 wird das Entgelt hiermit auf 25,69 EUR zzgl. der jeweils gültigen MwSt. pro Stunde und Bahn festgesetzt.
Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Bildung und Sport
Schwerin, 22.06.2020