
Die Stadtverwaltung Schwerin hat auf einen zentralen Rechnungseingang umgestellt.
Damit gilt ab sofort für alle Rechnungssteller folgende einheitliche Rechnungsanschrift:
Zentraler Rechnungseingang der Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst <Bezeichnung>
Postfach 11 10 42
19010 Schwerin
Rechnungsdokumente sind nicht mehr direkt an die einzelnen Fachdienste bzw. Ansprechpartner/innen in der Verwaltung zu adressieren. Stattdessen wird darum gebeten, ausnahmslos diese zentrale Rechnungsanschrift zu verwenden.
Die Rechnungsdokumente können auch elektronisch als PDF-Anhang an die E-Mail-Adresse rechnungseingang@schwerin.de gesandt werden.
Nähere Hinweise, insbesondere zur Verwendung und Vervollständigung der Rechnungsadresse und den Anforderungen zum elektronischen Rechnungsversand finden sich auf www.schwerin.de/rechnungseingang.
Mit der Einführung eines zentralen Rechnungseinganges stellt die Stadtverwaltung die Weichen für eine digitale Rechnungsbearbeitung. Perspektivisch soll der gesamte papiergebundene Prozess vollständig digital ablaufen. Damit wird eine effizientere Bearbeitung von Rechnungsdokumenten in der Verwaltung ermöglicht, Bearbeitungszeiten werden reduziert und Verzögerungen durch Postlaufzeiten vermieden.