Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 19.02.2019 beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 107 „Speicherstraße, Lagerstraße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erstellt.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Werdervorstadt im ehemaligen Hafengebiet ca. 1,4 km nördlich des Stadtzentrums. Es soll auf ehemaligen Gewerbeflächen mehrgeschossiger Wohnungsbau, teilweise mit belegungsgebundenen Mietwohnungen, entwickelt werden. Die von der Speicherstraße und von der Lagerstraße erschlossenen Neubauflächen werden über einen Grünzug und Wege miteinander verbunden.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum