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Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) zur Zeit nur eingeschränkt möglich 26.09.2018

Durch einen Datenbankausfall können die Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtung von der Bundesagentur und den Kommunen betrieben werden, bundesweit zur Zeit nicht auf die elektronischen Akten der Kunden zugreifen.

Deshalb sind Auskünfte zur Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) nur eingeschränkt möglich. Die Auszahlung von bereits bewilligten Geldleistungen ist davon nicht betroffen. Kunden müssen

keine Unterlagen erneut einreichen. Es sind keine Daten verloren gegangen. Der Zugriff ist voraussichtlich erst am Freitag wieder möglich.

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