Nach § 13 (6) der Friedhofsordnung für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe vom 08.02.2001, im Stadtanzeiger vom 25.03.2001 veröffentlicht, zuletzt geändert am 21.04.2017, im Internet veröffentlicht am 30.06.2017, wird die Einebnung folgender Erdreihengrabstätten auf dem Waldfriedhof ab Mai 2018 erfolgen.
Im Grabfeld 2-36 wird zur Einebnung die Reihe 4 aufgerufen.
Die Ruhezeiten sind abgelaufen.
Nutzungsberechtigte haben nach § 23 (2) der Friedhofsordnung die Grabmale einschließlich Sockel und Fundament, Einfassungen sowie sonstige bauliche Anlagen zu entfernen, Bepflanzungen sollen beräumt werden.
Zu beachten ist, dass es dazu laut § 20 (1) der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung bedarf. Das Nutzungsrecht ist nachzuweisen.
Die Beräumung der Grabmale ist durch die Nutzungsberechtigten und deren Beauftragte bis zum 31.07.2018 abzuschließen.
Für alle Fragen, Antragstellungen u. ä. stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Überlassungsbescheinigung für die Grabstätte ist vorzulegen.
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung, Am Krebsbach 1 | |
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montags, mittwochs und freitags | 08:30 - 12:00 Uhr |
donnerstags | 13:00 - 18:00 Uhr (Mrz-Okt) 13:00 - 17:00 Uhr (Nov-Feb) |
Telefon der Friedhofsverwaltung: 0385 64108-0
Schwerin, 10.01.2018
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
SDS-Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
im Auftrag
Ilka Wilczek