Die Polizei und die Stadtverwaltung Schwerin haben ein gemeinsames Interesse daran, dass in diesem Jahr der Feiertag „Christi Himmelfahrt“ (21. Mai 2020) friedlich verläuft und sich die Bürgerinnen und Bürger an die aktuellen Corona-Verhaltensregeln halten. „Wir möchten an alle appellieren, sich auch am Feiertag an das geltende Kontaktverbot und die gebotenen Abstandsregeln zu halten“, betonen der Chef der Polizeiinspektion Schwerin Lutz Müller und Ordnungsdezernent Bernd Nottebaum.
Bis zum 5. Juni 2020 sind Kontakte zu anderen Personen außer zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf eine absolut notwendige Personenanzahl zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt und in einem weiteren Haushalt lebenden Personen erlaubt. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Es wird darüber hinaus empfohlen, eine Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) zu tragen. Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien mit mehreren Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, sind nicht gestattet.
Der Kommunale Ordnungsdienst und die Polizei werden an diesem Tag im Stadtgebiet auf starke Präsenz setzen und das Einhalten der Verordnung kontrollieren. Schwerpunkte werden dabei beispielsweise die Schweriner Innenstadt mit dem Marienplatz und dem Südufer des Pfaffenteiches, die „Schwimmende Wiese“ und die Burgseepromenade sein.
„Wir hoffen, dass die Menschen vernünftig sind und in diesem Jahr auf feuchtfröhliche Touren mit dem Bollerwagen verzichten, so dass wir nicht einschreiten müssen“, betonen Lutz Müller und Bernd Nottebaum und danken den Schwerinerinnen und Schwerinern schon jetzt für den verantwortungsvollen Umgang mit den Verhaltensregeln.