Die Stadtverwaltung Schwerin teilt mit, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018 auf die laufende städtische Grundsteuererhebung zunächst keine unmittelbaren Auswirkungen hat. Bis zu der notwendigen Neuregelung durch den Bundesgesetzgeber zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bleibt es bei den bisherigen Verfahren. Die von der Stadtverwaltung versandten Mehrjahresbescheide zur Festsetzung von Grundsteuer sind unverändert gültig. Auch zukünftig ergehende Steuerbescheide auf der Grundlage des aktuellen Grundsteuerrechts sind wirksam.
Die Landeshauptstadt Schwerin erwartet vom Bundesgesetzgeber, dass bis zu der vom Gericht gesetzten Frist Ende 2019 ein steuergerechtes und zugleich verwaltungsarmes Besteuerungsverfahren eingeführt wird, mit dem das bisherige städtische Steueraufkommen aus der Grundsteuer erreicht wird, um die städtische Aufgabenerfüllung zu sichern.