Anfang dieses Jahres erreichte die Stadtverwaltung die Nachricht des Nachlassgerichtes Amtsgericht Güstrow: die bereits am 1. Dezember 2007 verstorbene Ursula Annaliese Gertrud Netzel hat ihr Vermögen mit Testament vom 5. August 1988 dem damaligen Rat der Stadt Schwerin, als Rechtsnachfolgerin also der Landeshauptstadt Schwerin, vererbt. Bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtes Güstrow war ein Sparbuch mit dem Guthaben i. H. v. 1874,11 Euro sowie ein Betrag i. H. v. 2436,55 Euro hinterlegt.
„Nach dem Inhalt des Testaments hatte Ursula Netzel den Wunsch, dass das Erbe zur ‚Ausgestaltung des Feierabendheimes in Schwerin‘ in der Pilaer Straße 2 verwendet wird. Da dieses Heim in dieser Form nicht mehr existiert, haben wir uns gemeinsam mit dem Fachdienst Soziales dafür entschieden, den Gesamtbetrag i. H. v. 4.335,76 Euro inklusive Zinsen der Sozius Pflege-und Betreuungsdienste Schwerin gGmbH zur Unterstützung in der Altenhilfe zukommen zu lassen, die das Feierabendheim übernommen haben“, sagt Hartmut Wollenteit, Fachdienstleiter der städtischen Hauptverwaltung. „Damit haben wir Ursula Netzel ihren letzten Wunsch erfüllen können.“
Der Geschäftsführer der SOZIUS Pflege- und Betreuungsdienste Schwerin gGmbH Frank-Holger Blümel freut sich: „Wir sind wirklich sehr dankbar für diese unerwartete finanzielle Zuwendung. Um dem Wunsch von Frau Netzel bestmöglich nachzukommen, wollen wir das Geld für ein Projekt nutzen, das die Bewohnerinnen und Bewohner mehr an die ‚Schweriner Luft‘ bringt und dazu motiviert, vor die Tür zu gehen. Das Projekt mit dem gleichnamigen Titel soll im nächsten Jahr vom vdek wissenschaftlich begleitet werden und erfordert die Erbringung eines Eigenanteils.“